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Integration durch Sport

Für das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ stehen finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt unter anderem auch zur Förderung von Stützpunktvereinen zur Verfügung. Im Rahmen des Programms können Sportvereine gefördert werden, die sich in besonderem Maße für die Integration von Personen mit Migrationshintergrund engagieren und mit Kooperationspartnern im Pro- gramm tätig sind bzw. werden möchten.

Das Programm „Integration durch Sport“ richtet sich vornehmlich an Personen mit Migrationshintergrund, wobei ein Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit auf bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen liegt, wie zum Beispiel Mädchen und Frauen, Personen im mittleren Erwachsenenalter und Ältere sowie sozial Benachteiligte.

Ziel ist es, der Zielgruppe die Teilnahme und Teilhabe im organisierten Sport zu erleichtern und darüber hinaus einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration zu leisten. Im Sinne einer Steigerung der Effektivität soll nach dem Prinzip der Netzwerkarbeit verfahren werden.Die Stützpunktförderung ist eine Anschubfinanzierung und daher auf max. 5 Jahre begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Förde- rung bedarf der gesonderten Begründung.

Mit dem Antrag sind die Zielsetzungen, Zielgruppen und geplanten Maßnahmen sowie die Schritte zu deren Umsetzung darzustellen. Der Antrag muss sich inhaltlich an dem Integrationsverständnis, den Zielen und Zielgruppen des Programms orientieren.

Für integrative Projekte / Maßnahmen / Angebote mit unterschiedlicher Ausrichtung kann die Förderung beantragt werden.

Die Anträge können bis zum 31.02.2020 eingereicht werden.

 

Förderbedingungen für Stützpunktvereine.

Hinweise zur Erarbeitung der Ziele in den Anträgen

Kombi-Projektantrag 2020​​​​​​​