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Corona-Update Erlass Landesregierung

Änderungen auf Basis der Beschlüsse zum Bundesinfektionsschutzgesetz:

• "Notbremse" greift, wenn 7-Tage-Inzidenz in kreisfreier Stadt oder Kreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

• Entsprechende Regeln gelten dann am übernächsten Tag (Liegt z.B. in einem Kreis Montag, Dienstag und Mittwoch die Inzidenz über 100, gelten die Regeln ab Freitag). 

• Maßnahmen enden, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

Für Sport u.a. folgende Regelungen in diesem Fall:

• Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. 

• Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben. 

• Anleitungspersonen müssen auf Anforderung negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung (Schnelltestzentrum) vorlegen. Selbsttests reichen nicht aus.

Weitere Informationen findet Ihr unter:

• http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-zahlen

• https://bit.ly/3gIgPOY

Die nachfolgende Übersicht von Sportdeutschland ist entsprechend mit den aktuellen Regelungen der geltenden Corona-Landesverordnung in Schleswig-Holstein in den Abgleich zu bringen.