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Neue Corona-Landesverordnung

Seit gestern, 23.08.2021, gilt die neue Corona-Landesverordnung.

Die wichtigsten Punkte für die Sportausübung im Innenraum sind hier zusammengefasst:

• Die Obergrenze der Teilnehmenden entfällt.

• Zutritt zu Indoor-Sportanlagen erhalten nur Sportler/Innen, die im Sinne der 3G-Regel getestet, geimpft oder genesen sind. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie minderjährige Schüler/Innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen.

Die Zusammenfassung des LSV findet Ihr hier:

 

Corona-Landesverordnung LSV-Fassung