Die wichtigsten Punkte für die Sportausübung im Innenraum sind hier zusammengefasst:
• Die Obergrenze der Teilnehmenden entfällt.
• Zutritt zu Indoor-Sportanlagen erhalten nur Sportler/Innen, die im Sinne der 3G-Regel getestet, geimpft oder genesen sind. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie minderjährige Schüler/Innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen.
Die Zusammenfassung des LSV findet Ihr hier: