Die Meldeberechtigung haben dabei die Vereine der JBLH männlich und die Vereine der JBLH weiblich, die sich für die Zwischenrunde qualifiziert haben. Darüber hinaus können ebenfalls interessierte Vereine der Jugend-Oberligen melden, deren sportliche Leistungsfähigkeit in einer Qualifikation nach vorheriger Freigabe durch den Landesverband nachgewiesen werden muss.
Als verbindlichen Meldetermin hat der DHB den Sonntag 02.05.2021, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist), angegeben.