Die Sportausübung ist somit gemäß § 11 (1) Corona-Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen bleiben für die Sportausübung weiterhin geschlossen.
Information für unsere Handballvereine in Schleswig-Holstein:
Es ist aktuell möglich, dass Trainer/Innen in geschlossenen Sportanlagen Übungen zum Sporttreiben aufnehmen. Diese können dann - quasi als Distanz-Training online - eingesetzt werden. Dabei sind Kontaktbeschränkungen einzuhalten, d.h. maximal zwei Personen gleichzeitig dürfen am Videodreh teilnehmen. Nicht zulässig sind sämtliche Übungen in Sporteinrichtungen, die ausschließlich zur Ausübung von Sport in diesen Einrichtungen dienen. Die Sportanlagen dürfen für die Sportausübung nicht betreten werden.
Als HVSH freuen wir uns über einige Vereinsinitiativen, die diese Möglichkeit nutzen, um die Athleten/Innen mit Videos aus der Sporthalle für das Home-Training zu versorgen.