News

Landesregierung mit Anpassung Corona-Verordnung

Das Landeskabinett hat eine Anpassung der Corona-Verordnung mit Gültigkeit vom 02.09.2020 bis 04.10.2020 beschlossen.

 

Für uns Handballer gilt daher insbesondere folgende signifikante Änderung für den Sport:

Zuschauen bei minderjährigen Spieler/Innen ist für je EINE Aufsichtsperson erlaubt!

Diese Privilegierung kommt unserer Intention nach, dass Elternteile von Kindern- und Jugendlichen, die ihre Kinder zum Spiel fahren, unter Berücksichtigung der gängigen Hygieneregeln, beim Spiel dabei sein dürfen.

Bitte berücksichtigt dies bei der Aktualisierung Eurer Vereins-Hygienekonzepte.