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HVSH-Präsidium mit Verlängerung der Winterpause

HVSH-Spielbetrieb setzt bis 30.01.2022 aus.

Nach ca. 21 Monaten Corona-Pandemie sind es alle ehrenamtlichen Funktionsträger in den Vereinen und Verbänden gewohnt, unter den geltenden Regelungen der Corona-Landesverordnung einen Trainings- und Spielbetrieb im Amateurhandball in Schleswig-Holstein zu organisieren und zu verantworten. Präsidium und Spielkommission des HVSH haben dabei seit Pandemie-Beginn stets die Maxime vertreten, gemäß § 2 HVSH-Satzung Entscheidungen für die Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes in Abstimmung mit der Landespolitik und dem Landessportverband zu treffen. Die Durchführung von Trainings- und Spielbetrieb gibt auch die gestrige Aktualisierung der Corona-Landesverordnung mit Wirkung vom 04.01.2022 ausdrücklich her.

In der wöchentlichen Bewertung der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie im Kontext der sich aktuell in Schleswig-Holstein stark ausbreitenden „Omikron“-Variante hat das HVSH-Präsidium erstmals seit Pandemie-Beginn allerdings eine andere Auffassung, die u.a. auf den nachfolgenden Erkenntnissen beruht:

→ Rasante Ausbreitung der „Omikron“-Variante im Kontext der Nähe zu Dänemark sowie den Folgen der Diskotheken-Besuche rund um die Weihnachts- und Silvester-Feiertage im gesamten Schleswig-Holstein (z.B. 1800er-Inzidenz bei den 14-35-Jährigen in Dithmarschen).

→ Resultierende Quarantäne- und Isolationsszenarien von 14 Tagen für Familien bzw. Kontaktpersonen vor dem Hintergrund der nicht mehr durchführbaren Kontaktnachverfolgung durch einen Großteil der Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein führen zu erheblichen Konsequenzen für die „kritische Infrastruktur“ (Krankenhäuser, Polizei etc.) sowie im Allgemeinen für Berufstätige und Familien etc.

→ Rückkehr von Schülern aus dreiwöchiger Phase der Weihnachtsferien in den Schulbetrieb am Montag, 10.01.2022, ohne durchgängige Testungen.

→ Anfragen bzw. Rückmeldungen bzgl. Corona-Fällen inkl. Quarantäne-Szenarien von ca. 30 Vereinsfunktionären, Trainern, Bevollmächtigten für den Spielbetrieb am 03.01./04.01.2022 an die HVSH-Vertreter aus Geschäftsstelle, Spielkommission und Präsidium etc.

Das vorliegende diffuse Infektionsgeschehen hat das HVSH-Präsidium dazu veranlasst, unmittelbar nach Veröffentlichung der Corona-Landesverordnung online eine Dringlichkeitssitzung durchzuführen. Dabei wurde einstimmig folgender Beschuss gefasst:

„Präsidium und Spielkommission des Handballverbandes Schleswig-Holstein e.V. beschließen einstimmig eine Verlängerung der Winterpause inkl. Unterbrechung des HVSH-Spielbetriebes bis einschließlich Sonntag, 30.01.2022.“

Dieser Beschluss ist auch deshalb notwendig, weil für das anstehende Wochenende 08.01./09.01.2022 ca. 40 Spiele im HVSH-Spielbetrieb sowie diverse Maßnahmen im HVSH-Auswahlwesen sowie in der Trainerausbildung anstehen. In den nächsten zwei bis drei Wochen werden durch die anstehenden MPK-Gespräche auf Bundesebene sowie resultierende Beschlüsse auf Landesebene weitere Parameter für den Sport durch die Politik vorgegeben. Darüber hinaus wird Mitte/Ende Januar ein konkretes Bild über die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens durch die „Omikron“-Variante vorliegen. Aus heutiger Sicht streben wir eine Wiederaufnahme des HVSH-Spielbetriebes am 05.02./06.02.2022 an.

Ganz allgemein gilt es – aus Sicht des HVSH-Präsidiums – an dieser Stelle proaktiv für Klarheit im Sinne der Amateurhandballer in Schleswig-Holstein zu sorgen und die Bedeutung des Sports im Kontext der vorliegenden gesellschaftlichen Themenstellungen einzuordnen.

Im HVSH wurde seit Saisonbeginn im September 2021 bis zur Weihnachtspause durchgängig der Spielbetrieb durchgeführt. Unter Berücksichtigung von Ersatzspieltagen, flexiblen Spielen unter der Woche sowie einer Verlängerung der jeweiligen Spielklassen in den Mai 2022 ist dabei der reguläre Abschluss der Saison 2021/2022 fest vorgesehen. Darüber hinaus weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass die Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebes für das HVSH-Präsidium unter Einhaltung der jeweiligen Hygienevorschriften und Berücksichtigung von individuellen Entwicklungen im Infektionsgeschehen natürlich ausdrücklich wünschenswert ist.

Den Kreishandballverbänden empfehlen wir eine Übernahme des o.a. Beschlusses, um eine einheitliche Verfahrensweise im Amateurhandball herzustellen.

Das HVSH-Schreiben an die Vereine erhaltet Ihr hier.