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Fortsetzung HVSH-Spielbetrieb

Der HVSH-Spielbetrieb wird fortgesetzt.

Liebe Handballfreundinnen, liebe Handballfreunde,

auf diesem Wege möchten wir Euch darüber informieren, dass der Handballverband Schleswig-Holstein e.V. (HVSH) den Spielbetrieb am 05./06.02.2022 wieder aufnehmen wird. Dieser Entscheidung liegen einstimmige Beschlüsse der Spielkommission (27.01.2022) sowie des Präsidiums (28.01.2022) zugrunde. Darüber hinaus wurden die Vorsitzenden der Kreishandballverbände in einem Video-Call entsprechend informiert. Die HVSH-Gremien haben sich in ihrer Bewertung insbesondere von den nachfolgenden Beweggründen leiten lassen:

→ Die MPK-Beschlüsse vom 24.01.2022 führen zu keinen weiteren Einschränkungen der schleswig-holsteinischen Landesregierung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im organisierten Sport.
→ Als Dachverband für den Handballsport in Schleswig-Holstein ist der HVSH satzungsgemäß dazu verpflichtet, die Durchführung des Spielbetriebes zu ermöglichen.
→ Die Verlängerung der Winterpause konnte für (Auffrischungs-) Impfungen im Zeitraum 19.12.2021 bis 30.01.2022 genutzt werden.

I.     Zur Fortsetzung des Spielbetriebs im HVSH

Für den Spielbetrieb der Schleswig-Holstein-Ligen Jugend und Erwachsene werden die bereits terminierten Spiele am 05./06.02.2022 wieder aufgenommen. Die im Zeitraum vom 08.01.2022 bis 30.01.2022 infolge des Aussetzens des Spielbetriebes ausgefallenen Spiele sind in Absprache mit den Spielleitenden Stellen und Gegnern nachzuholen. Eine Sondersituation stellt der Spielbetrieb der Landesligen der Männer und Frauen dar. Hier sind zunächst die Vorrunden regulär abzuschließen.

      Phase I – Karenz vom 31.01. bis 20.02.2022:

In der Zeit vom 31.01. bis 20.02.2022 wird eine Karenzphase vorgehalten, in der Vereine bei Bedenken wegen der Corona-Situation nach schriftlicher Information an die Spielleitenden Stellen (Männerwartin/Frauenwart/Jungenwart/Mädchenwartin), den HVSH-Spielbetrieb (E-Mail: spielbetrieb@hvsh.de) und den Gegner nicht spielen müssen. Die Verlegung dieser Spiele ist kostenfrei. Eine Zustimmung des Gegners ist nicht notwendig, eine Information des Gegners allerdings obligatorisch.

      Phase II – Nachholung vom 21.02. bis 13.03.2022:

Die in der Karenzphase vom 31.01. bis 20.02.2022 verlegten Spiele müssen zusätzlich zu den regulär stattfindenden Spielen zwingend im Zeitraum vom 21.02. bis 13.03.2022 nachgeholt werden. Sofern eine Mannschaft in diesem Zeitraum – ohne Vorlage entsprechender Nachweise – nicht antritt, wird das Spiel für sie mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren gewertet und gemäß § 50 Abs. 2 RO/DHB eine Geldstrafe verhängt. Ein dreimaliges schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft, führt – wie bisher – zum Ausscheiden aus dem Spielbetrieb gemäß § 49 Abs. 1 SpO/DHB und einem damit einhergehenden Regelabstieg in die nächstniedrigere Spielklasse.

Die Spielleitenden Stellen sind für die Vereine erster Ansprechpartner für Spielverlegungen und Neuansetzungen. Dabei ist der Einsatz von VerlegungOnline für die Vereine verbindlich. Aufgrund der aktuellen SR-Knappheit kann nicht gewährleistet werden, dass Neuansetzungen durch die Spielleitenden Stellen an Samstagen genehmigt werden. Daher weisen wir an dieser Stelle bereits darauf hin, dass primär wochentags oder sonntags gespielt werden sollte.

II.    Änderung von Ziffer 9 der HVSH-Durchführungsbestimmungen: „Spielabsetzungen und Spielverlegungen“

Die Spielkommission hat einstimmig die Änderung von Ziffer 9 der HVSH-Durchführungsbestimmungen der Saison 2021/2022 wie folgt beschlossen:

„Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins ist zulässig, wenn sich mehr als drei Spieler/Innen des beantragenden Vereins corona-bedingt in Quarantäne befinden. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. Absonderungsbescheinigungen, Ablichtungen/Screen-shots positiver PCR-Tests/Antigen-Schnelltests) unverzüglich zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und unanfechtbar.“

Abschließend empfehlen wir allen am Spiel Beteiligten dringend, nur nach Durchführung eines (freiwilligen) max. 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests am Spielbetrieb teilzunehmen.

Zugleich rufen wir alle am Spiel Beteiligten weiterhin dazu auf, sich impfen bzw. „boostern“ zu lassen. Nur so werden wir unseren geliebten Sport auch in Zukunft uneingeschränkt ausüben können.

Bei Fragen kommt gerne auf uns zu.

Das HVSH-Schreiben an die Vereine erhaltet Ihr hier.