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Anwendungshilfe zu § 55 SpO/DHB nicht mehr gültig

ACHTUNG - Anwendungshilfe hält sportgerichtlicher Prüfung nicht stand.

Wichtiger Hinweis für alle Vereine im Kontext des nahenden Saisonstarts 2019-2020:
Die Anwendungshilfe zu § 55 SpO hat keine Gültigkeit mehr! Dies betrifft insbesondere folgenden Abschnitt:
Beachte Begriff „zwei aufeinanderfolgende Spiele“:
Die „Aufeinanderfolge“ von zwei Spielen wird nicht durch ein zwischenzeitliches Spiel einer unteren Mannschaft unterbrochen. Eine „Aufeinanderfolge“ liegt jedoch nicht vor, wenn zwischen zwei Spielen ein Zeitraum von vier spiellosen Wochen verstrichen ist (analoge Anwendung der „Freiwerdens-Frist“!). Nach dem „Freiwerden“ (durch 2x Aussetzen oder Vier-Wochen-Frist) beginnt die Berechnung der „Aufeinanderfolge“ von neuem (bei 1).
(Bsp. Spielpause EM/WM)
Die o.g. „analoge Anwendung“ der „Freiwerdens-Frist“ ist widersprüchlich zum Wortlaut des § 55 Abs. 1 SpO und hält einer sportgerichtlichen Überprüfung nicht stand.